Pflegekasse – Leistungen, die direkt abgerechnet werden können

Unterstützung im Alltag, die von der Pflegekasse übernommen wird.

Zertifizierter Anbieter nach §45a SGB XI

Die Alltagsbegleitung Tiemann ist ein anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Als zertifizierter Anbieter können wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Das bedeutet für Sie:

  • keine komplizierten Anträge 
  • keine Vorkasse 
  • direkte Nutzung der Entlastungsleistungen

Entlastungsbetrag – Ihre Ansprüche ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.

  • Der Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt
  • Ungenutzte Beträge können bis zu 18 Monate angespart und später verwendet werden
  • Bis zu 2.358 € stehen Ihnen so für dringend benötigte Unterstützung zur Verfügung

Wir helfen Ihnen dabei, diese Mittel optimal einzusetzen – z. B. für Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe, Spaziergänge oder einfach Gesellschaft im Alltag.

Unsere Leistungen über die Pflegekasse

Wir bieten speziell auf Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 abgestimmte Entlastungsleistungen, darunter:

  • Alltagsbegleitung
  • Einkauf & Besorgungen
  • Begleitung zu Terminen oder Behördengängen
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung

Alle Leistungen können direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden, sodass für Sie keine zusätzliche Belastung entsteht.

Lernen Sie uns kennen

Oft merkt man erst in einem persönlichen Gespräch, ob es passt.
Deshalb nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir beraten Sie ehrlich und individuell.

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